Statuten

 

I. Name, Sitz und Zweck

Art. 1     Name und Sitz

Unter dem Namen "Tennisclub St. Niklaus" (TCSN) besteht ein Verein im Sinne von Art.60ff ZGB mit Sitz in St. Niklaus.

Art. 2     Zweck

Zweck des Vereins ist die Ausübung und Förderung des Tennissportes. Der Juniorenbewegung widmet er ein besonderes Augenmerk. Zu den Zielsetzungen gehört auch die Pflege der Kameradschaft, sowohl im TCSN als auch mit anderen Clubs.

 

II. Mitglieder und Mitgliedschaft

Art. 3     Arten der Mitgliedschaft

Der TCSN besteht aus

1. Aktivmitgliedern (mit Stimmrecht)

2. Ehrenmitgliedern (mit Stimmrecht)

3. Juniorenmitgliedern (ohne Stimmrecht)

4. Passivmitgliedern (ohne Stimmrecht)

5. Gönnern (ohne Stimmrecht)

 

A) Aktivmitglieder

Art. 4     Beitritt

Die Mitgliedschaft kann mit dem Beitrittsgesuch (Vordruck) beantragt werden. Der Vorstand entscheidet über die Aufnahme.

Art. 5     Eintrittsgebühr

Jedes Aktivmitglied entrichtet beim Eintritt in den Verein einen einmaligen, nicht rückforderbaren Eintrittsbetrag, der von der GV festgelegt wird. Die so erworbene Mitgliedschaft ist persönlich und nicht übertragbar.
Jedem Mitglied steht die Tennisanlage, das Klubhaus und die Plätze 1-3 zur Ausübung des Tennissports zur Verfügung.

 

B) Ehrenmitglieder

Art. 6     Ernennung zum Ehrenmitglied

Zu Ehrenmitgliedern werden auf Vorschlag des Vorstandes oder eines Mitgliedes solche Personen erhoben, die sich um den Verein besonders verdient gemacht haben. Ein diesbezüglicher Vorschlag muss mindestens 5 Tage vor der VGV dem Vorstand schriftlich vorgelegt werden. Zur Ernennung ist die 2/3-Mehrheit der stimmberechtigten Anwesenden erforderlich.

Art. 7     Rechte und Pflichten der Ehrenmitglieder

Ehrenmitglieder sind vollberechtigte Mitglieder und haben gleiche Rechte und Pflichten wie Aktivmitglieder, jedoch ohne Bezahlung des Jahresbeitrages.

 

C) Juniorenmitglieder

Art. 8     Aufnahme von Junioren

Jugendliche bis 18 Jahren können Juniorenmitglieder werden und bezahlen den gemäss Art.19d festgesetzten Juniorenbeitrag. Sie werden durch den Vorstand auf die schriftliche Anmeldung hin, von den Eltern mitunterzeichnet, aufgenommen.

Art. 9     Übertritt zur Aktivmitgliedschaft

Nach Ablauf des Spieljahres in dem die Junioren das 18. Lebensjahr erfüllen, können Junioren Aktivmitglieder werden. Sie entrichten die in Art.5 vorgesehene Eintrittsgebühr.

 

D) Passivmitglieder

Art. 10    Beitrag der Passivmitglieder

Aktivmitglieder, die ihre Tennistätigkeit unterbrechen, können als Passivmitglieder im Verein verbleiben, mittels eines reduzierten Jahresbeitrages. Bei Platzbenutzung muss jedoch die Platzmiete entrichtet werden.

 

E) Gönner

Art. 11    Beitrag der Gönner

Gönner bezahlen einen, an der GV festgelegten, minimalen und einmaligen Eintrittsbeitrag.

Art. 12    Rechnung

Jedes Mitglied bezahlt den gemäss Art.19d festgelegten Jahresbeitrag innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Rechnung.

Art. 13    Austritt

Jedermann ist es freigestellt, mittels einer schriftlichen Erklärung aus dem Verein auszutreten.

Art. 14    Ausschluss

a) Die Nichtbezahlung der Jahresbeiträge nach Zahlungsfristablaufes (Art.12) oder des Eintrittsbeitrages gilt als automatisches Ausscheiden aus dem Verein.
b) Der Ausschluss eines Mitgliedes (z.B. Handeln gegen die Vereinsinteressen) erfolgt auf Antrag des Vorstandes durch die GV bei 2/3-Mehrheit der stimmberechtigten Anwesenden.

 

III. Die Organisation

Art. 15    Organe

Die Organe des TCSN sind

- die Generalversammlung (GV)
- der Vorstand
- die Rechnungsrevisoren

 

a) Die Generalversammlung

Art. 16    Organe GV

Die GV ist das oberste Organ des TCSN und setzt sich zusammen aus allen Aktiv- und Ehrenmitgliedern. Junioren-, Passivmitglieder und Gönner können an der GV ohne Stimmrecht teilnehmen.

Art. 17    GV-Durchführung 

Es findet jährlich eine ordentliche GV statt. Diese ist jeweils am Ende der Spielsaison, jedoch vor Ende des laufenden Kalenderjahres. Eine ausserordentliche GV kann vom Vorstand oder auf Initiative von 1/5 der Vollmitglieder, einberufen werden.

Art. 18    Einberufung

Der Präsident lädt alle Vollmitglieder schriftlich unter Angabe aller Traktanden 10 Tage im Voraus ein. Die Einladung enthält den vollständigen Text allfälliger Statutenänderungsvorschläge. Alle Vollmitglieder müssen wichtige Vorschläge 5 Tage (Statutenänderungsvorschläge 30 Tage) vor der Versammlung dem Vorstand schriftlich unterbreiten.

Art. 19    Aufgabe der GV 

Die Aufgaben der GV sind

a) Wahl des Vorstandes, des Präsidenten und der zwei Rechnungsrevisoren bei schriftlicher Abstimmung (bei Einzelkandidaten durch Handmehr)

b) Festsetzung und Änderung der Statuten bei 2/3 Mehrheit der stimmberechtigten Anwesenden

c) Genehmigung der Rechnung und des Budgets

d) Festlegung der Jahresbeiträge

e) Auschluss von Mitgliedern (Art.14b)

f) Entscheidung über alle Traktanden mit absolutem Mehr der stimmberechtigten Anwesenden, ausser gegenseitiger Vorschrift der Statuten (Art.6, 14b, 19b, 27)

 

b) Vorstand

Art. 20    Zusammensetzung

Der Vorstand besteht aus 5-9 Mitgliedern, die von der Generalversammlung für die Dauer von 3 Jahren gewählt werden. (Art.19a)

Art. 21    Konstituierung

Im Normalfall soll sich der Vorstand wie folgt zusammensetzten:

- Präsident
- Vizepräsident
- Aktuar
- Kassier
- Platzchef
- Techn.Leiter (Spielleiter)
- Juniorenleiter
- Nach Bedarf Beisitzer

Art. 22    Beschlussfähigkeit

Der Vorstand ist beschlussfähig bei Anwesenheit von mindestens 4 Mitgliedern und trifft seine Entscheide durch absolutes Mehr; die stimme des Präsidenten ist bei Stimmengleichheit entscheidend.

Art. 23    Aufgaben

Der Vorstand führt und leitet den Verein. Er regelt das Vereinsleben und den Spielbetrieb. Der Vorstand erstellt ein Spiel- und Platzreglement. Der Vorstand beschliesst über die Aufnahme von neuen Mitgliedern und stellt den Ausschluss der Mitglieder, die ihren Jahresbeitrag nicht fristgemäss entrichten, fest.

a) Aufgaben Präsident

Der Präsident vertritt den Verein nach aussen. Die Unterschrift des Präsidenten verpflichtet den Verein bei Mitunterschrift des Vizepräsidenten, Kassiers oder Aktuars. Er leitet die GV und die Vorstandssitzungen.

b) Aufgaben Vizepräsident

Der Vizepräsident vertritt den Präsidenten bei dessen Abwesenheit.

c) Aufgaben Aktuar

Der Aktuar führt die Protokolle, erledigt Korrespondenz und andere schriftliche Arbeiten.

d) Kassier

Der Kassier besetzt das Kassawesen und erstattet dem Vorstand, den Rechnungsrevisoren und der GV Bericht.

e) Platzchef

Der Platzchef ist verantwortlich für die bestimmungsgemässe Benützung der Plätze.

f) Spielleiter

Der technische Leiter (Spielleiter) ist verantwortlich für die Organisation von Wettbewerben, Meisterschaften, Turniere usw.

g) Juniorenleiter

Der Juniorenleiter beschäftigt sich mit allen die Junioren betreffenden Fragen, vorab mit deren Ausbildung.

 

c) Rechnungswesen

Art. 24    Revisoren

Die beiden von der GV gewählten Rechnungsrevisoren prüfen die Geschäftsführung und die Jahresrechnung. Sie erstatten der GV Bericht über die finanzielle Lage des Vereins.

 

IV. Besitz

Art. 25    Anlagenaufteilung

Der TCSN betreibt 3 Tennisplätze.

a) Platz 1 mit Klubhaus ist Eigentum der Firma Scintilla AG und wird auch von dieser unterhalten.
b) Platz 2 und 3 sind Eigentum des Tennisclubs und befinden sich auf Pfarreigut (siehe hierzu Verträge mit der Gemeinde und der Pfarrei).

 

V. Auflösung des Vereins

Art. 26    Haftung bei Auflösung

Für die Verbindlichkeit des Vereins haftet das Vereinsvermögen.

Art. 27    Auflösung

Die Auflösung des Vereins erfolgt durch 3/4-Mehrheit der an der GV anwesenden oder vertretenen stimmberechtigten Mitglieder.

Art. 28    Vereinsvermögen

Bei der Auflösung des TCSN wird das Vereinsvermögen der Gemeinde zur Verfügung gestellt. Es darf nur für die Neugründung eines Tennisklubs verwendet werden.

Art. 29    Egentum Scintilla AG

Platz 1 und Klubhaus bleiben Eigentum der Firma SCINTILLA

Art. 30    Eigentum Tennisklub

Platz 2 und 3 im Stepf-Acker fallen an die Pfarrei (Gemeinde) zurück.

 

Statuten angenommen an der GV vom 02. November 1990.

 

Für den Vorstand

Präsident                                 Aktuarin

Ruppen Rene                          Summermatter Petra